Gemäss § 28 des kantonalen Waldgesetzes sind die Aufgaben eines kommunalen Forstdienstes:
- unmittelbare forstpolizeiliche Aufsicht
- Anzeichnen von Holzschlägen
- Information über die Bedeutung und den Zustand des Waldes sowie über die Wald- und Holzwirtschaft in der Gemeinde
- Beratung der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sowie der Waldbenützerinnen und Waldbenützer
- Mitwirkung bei der Durchführung staatlicher Massnahmen
Die Gemeinden müssen gewährleisten, dass diese Leistungen fachgemäss durchgeführt werden. Diese Leistungen sind als hoheitliche Aufgaben von den Gemeinden zu bezahlen.