Gemäss § 28 des kantonalen Waldgesetzes sind die Aufgaben eines kommunalen Forstdienstes:

  • unmittelbare forstpolizeiliche Aufsicht
  • Anzeichnen von Holzschlägen
  • Information über die Bedeutung und den Zustand des Waldes sowie über die Wald- und Holzwirtschaft in der Gemeinde
  • Beratung der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sowie der Waldbenützerinnen und Waldbenützer
  • Mitwirkung bei der Durchführung staatlicher Massnahmen

Die Gemeinden müssen gewährleisten, dass diese Leistungen fachgemäss durchgeführt werden. Diese Leistungen sind als hoheitliche Aufgaben von den Gemeinden zu bezahlen.