Forstliches Beitragswesen
Der Wald erfüllt heute eine Vielzahl an Funktionen.
Er bietet Schutz, liefert einen wertvollen ökologischen Rohstoff, dient zur Erholung und ist Lebensraum für abertausende Tier- und Pflanzenarten.
Der Kanton Zürich fördert deshalb gezielt die Pflege und somit Bewirtschaftung der Wälder.
Als Grundlage dazu dient das kantonale Waldgesetz WaG sowie der Waldentwicklungsplan WEP.Darin werden eigentumsübergreifende Entwicklungsziele und-massnahmen über den ganzen Kanton formuliert.
Der WEP hat dabei eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Der Kanton unterstützt die Waldeigentümer/-innen gezielt bei bestimmten Massnahmen.
Ziel ist dabei stets die nachhaltige, naturnahe Bewirtschaftung und die dauernde und uneingeschränkte Erfüllung der Waldfunktionen.
Weiter Informationen zu den Kantonsbeiträgen zu Massnahmen im Wald finden Sie in den Merkblättern weiter unten oder unter:
https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/wald/beitraege-waldpflege-waldbewirtschaftung.html
Sind Sie Waldeigentümerin oder Waldeigentümer und möchten Ihren Wald bewirtschaften?
Finden
Sie heraus, welche Massnahmen durch den Kanton unterstützt werden. Für
weitere Informationen kontaktieren Sie den Revierförster.
Über die untenstehenden Links gelangen Sie direkt zu den jeweiligen Merkblättern
Merkblätter
Merkblatt Massnahmenbeiträge im Jungwald
Merkblatt Massnahmenbeiträge bei Schadflächen
Merkblatt Massnahmenbeiträge für Wildschadenverhütung
Merkblatt Massnahmenbeiträge im Schutzwald
Merkblatt Massnahmenbeiträge bei Waldrandförderungen
Merkblatt Massnahmenbeiträge bei Eichenförderung